1. Allgemeines
Allen Leistungen im Rahmen der Trainingsprogramme liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Andreas Jürgenliemk Verkaufstraining zu Grunde. Es gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Andreas Jürgenliemk Verkaufstraining behält sich vor, Trainingsinhalte entsprechend den Markterfordernissen zu gestalten und anzupassen.
2. Anmeldung und Anmeldebestätigung
Eine Anmeldung zu den Trainings ist telefonisch oder schriftlich erforderlich.
Am besten per Mail.
3. Termine und Fristen
Soweit sich nachfolgend nichts anderes ergibt, sind die Seminartermine verbindlich, wenn sie von Andreas Jürgenliemk Verkaufstraining schriftlich bestätigt wurden. Andreas Jürgenliemk Verkaufstraining behält sich vor, offene Trainings bis spätestens 10 Tage vor Beginn abzusagen. Andreas Jürgenliemk Verkaufstraining teilt diese Trainingsabsage unverzüglich mit und nimmt auf Wunsche eine Umbuchung auf einen späteren Termin vor.
4. Trainings beim Auftraggeber
Wird die Durchführung eines Seminars in den Geschäftsräumen des Auftraggebers vereinbart, so sorgt der Auftraggeber – nach Absprache mit Andreas Jürgenliemk Verkaufstraining – auf eigene Kosten für einen geeigneten Raum sowie für etwa benötigte Hilfsmittel. Die Reisekosten und Spesen des Referenten sind in den Kursgebühren nicht enthalten Übernachtungskosten werden in Höhe des tatsächlichen Aufwands berechnet. Die Durchführung eines solchen Trainings zu dem bestätigten Termin ist von der Zahl der Teilnehmer unabhängig.
5. Rücktritt / Stornierung
Absagen müssen in schriftlicher Form bei Andreas Jürgenliemk Verkaufstraining eingehen. Bis 14 Tage vor Trainingsbeginn werden 50 % der Trainingsgebühr berechnet. Nach diesem Zeitpunkt ist die Trainingsgebühr in voller Höhe fällig. Andreas Jürgenliemk Verkaufstraining behält sich die Absage des Trainings oder Workshops, z.B. bei Ausfall eines Dozenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl, vor. In jedem Fall ist Andreas Jürgenliemk Verkaufstraining bemüht, dem Auftraggeber Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Im Falle der Absage eines Trainings wird eine bereits gezahlte Trainingsgebühr umgehend erstattet. Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Storno- und Rücktrittserklärungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform.
6. Nutzungsrechte / Urheberrechte
Die Arbeitsunterlagen von Andreas Jürgenliemk Verkaufstraining sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nichts auszugsweise – ohne Einwilligung von Andreas Jürgenliemk Verkaufstraining reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe genutzt werden. Andreas Jürgenliemk Verkaufstraining stellt die Arbeitsunterlagen exklusiv den Trainingsteilnehmern zur Verfügung. Der/die Teilnehmer/-in ist nicht befugt, Lizenzmaterial, das für Schulungszwecke ausgehändigt wird, zu kopieren oder Dritten zugänglich zu machen.
7. Trainingsgebühren
Es gelten die Trainingstagessätze der Auftragsbestätigung. Rechnungen werden nach Durchführung erstellt. Die Trainingsgebühr ist nach Rechnungsdatum innerhalb von 8 Tagen zu erstatten. Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, sofort fällig und per Überweisung zahlbar. Wechsel nehmen wir nicht an. Schecks werden grundsätzlich angenommen, es sei denn, dass wir begründeten Anlass für die Annahme haben, dass der Scheck nicht eingelöst wird. Schecks werden erst nach Einlösung gutgeschrieben. Die Forderung und ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Bestehen mehrere Forderungen gegen den Kunden, so werden eingehende Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet. Ein Zurückbehaltungsrecht unseres Kunden, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
8. Zahlungsverzug und Kreditwürdigkeit
Wir sind berechtigt, von unserem Kunden, sofern er Verbraucher ist, ab Verzug Zinsen i. H. v. 5 % über dem Basiszinssatz und soweit er kein Verbraucher ist, 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen; die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Wir sind des Weiteren berechtigt, zur Beitreibung unserer Forderungen ein Inkassobüro zu beauftragen. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unseres Kunden zu mindern. Wir sind auch dann berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte, noch ausstehende Trainings oder Seminare nur gegen Vorauszahlung auszuführen, oder Sicherheiten zu fordern, oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Leistungsort ist der Veranstaltungsort. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer Firma. Ist unser Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist Gerichtsstand Hamm in Westfalen; dies gilt auch ausdrücklich für alle Fälle von Scheckklagen. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen
deutsches Recht.
10. Datenschutzhinweis
Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass wir – ausschließlich zu den Geschäftszwecken - ihre personenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten und weitergeben. In diesem Zusammenhang können bestimmte Daten (Name, Anschrift, Rechnungsdaten und nicht termingerechte Zahlungen durch den Kunden) an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt werden. Diese Bekanntmachung enthält keine Entscheidung über die Vereinbarkeit der Empfehlungen mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in der ab dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung. Die Befugnis, nach diesem Gesetz sowie aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften die gerichtliche Überprüfung zu verlangen, wird durch diese Bekanntmachung nicht eingeschränkt. Die vorstehenden Empfehlungen sind unverbindlich. Zu ihrer Durchsetzung darf kein wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder sonstiger Druck angewendet werden.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Im Übrigen gilt:
Wenn
man einem Menschen trauen kann,
erübrigt sich ein Vertrag.
Wenn man ihm nicht trauen kann,
ist ein Vertrag überflüssig.
Jean Paul Getty